Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Bitte berücksichtigen Sie bei allen Bestellungen unsere allg. Geschäftsbedingungen! Unsere allg. Geschäftsbedingungen gliedern sich in folgende Punkte: 1. Allgemeines Die
folgenden Bedingungen sind Grundlage eines jeden Geschäftes. Sie werden
auch dann Vertragsinhalt, wenn der Besteller von diesen abweichende
Bedingungen verwendet. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer
Wirksamkeit grundsätzlich unserer ausdrücklichen schriftlichen
Bestätigung. (1) Unsere
Angebote sind stets freibleibend. Zum Angebot gehörige Zeichnungen,
Abbildungen, Maß- und Gewichtsabnahmen etc. gelten nur annähernd, sofern
nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Wir behalten uns an
dem Angebot mit den zugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und
Urheberrecht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigen oder
Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. (2) Wir
behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen
Merkmale an dem jeweils beschriebenen oder abgebildeten Artikel
jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. Bei
Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht
der Berichtigung vor. (3) Ein
Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung
zustande. Er richtet sich ausschließlich nach diesen Bedingungen, die
durch Auftragserteilung oder Annahme der bestellten Waren oder
Leistungen vom Besteller anerkannt werden; dies gilt auch, wenn wir
anders lautenden Bedingungen des Bestellers nicht ausdrücklich
widersprechen. Der
Besteller ist an seinen Vertragsjahr drei Wochen gebunden. Der Vertrag
ist abgeschlossen, wenn wir die Bestellung innerhalb dieser Frist
schriftlich bestätigen, die Lieferung oder Leistung ausgeführt haben
oder mit der Ausführung der Leistung bzw. Lieferung beginnen. (1) An
vertraglich vereinbarte Preise für unsere Lieferungen oder Leistungen
halten wir uns vier Monate gebunden. Bei später vereinbartem
Liefertermin oder wenn der Besteller zu dem in §24 AGB-Gesetz erwähnten
Personenkreis gehört, liefern oder leisten wir zu unserem am Tage des
Gefahrenübergangs gültigen Preisen ohne vorherige Benachrichtigung des
Bestellers. (2) Der
Versand erfolgt - sofern nicht frachtfreie Lieferung vereinbart ist -
für Rechnung des Bestellers. Bei allen Lieferungen - auch bei
frachtfreien oder bei Frachtvorlage - geht die Gefahr des zufälligen
Unterganges mit der Übergabe der Ware an den Spediteur oder den
Frachtführer oder unser eigenes zur Ausführung der Versendung oder des
Transportes bestimmtes Personal auf den Besteller über. (3) Versicherungen
gegen Schäden aller Art werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des
Bestellers und auf dessen Kosten vorgenommen. 5. Lieferung (1) Angaben
von Lieferzeiten oder Herstellungsdaten gelten nur dann als
verbindlich, wenn sie schriftlich durch uns bestätigt wurden. Die
angegebenen Lieferfristen werden nach Maßgabe der bestehenden
Verhältnisse gewissenhaft abgegeben und nach Möglichkeit eingehalten.
Die Lieferfrist gilt dann als eingehalten, wenn bis Ende der Lieferfrist
die Ware das Werk oder Auslieferungslager verlassen hat oder bei
Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft gemeldet hat. (2) Behördliche
Anordnungen oder Maßnahmen, höhere Gewalt, Streik, Aussperrung,
Verkehrs- oder Betriebsstörungen oder Rohstoffmangel und jede andere
Behinderung der Lieferung befreien uns für deren Dauer von der
Verpflichtung zur Leistung. Wird eine Behinderung voraussichtlich in
absehbarer Zeit nicht wegfallen, sind wir berechtigt, die Lieferung
einzuschränken, einzustellen oder vom Vertrag ganz oder teilweise
zurückzutreten, ohne dass dem Käufer Ansprüche auf Nachlieferung oder
Schadensersatz zustehen. Von einer Einschränkung der Lieferung bzw.
teilweisem Rücktritt werden wir den Besteller unverzüglich unterrichten.
Ihm steht das Recht zu, auch die Erfüllung der restlichen
Verbindlichkeiten abzulehnen, wenn die Teillieferung für ihn wertlos
ist. (3) Überschreiten
wir die vereinbarte Lieferzeit, so hat der Auftraggeber das Recht,
mittels eingeschriebenen Briefes, eine Nachfrist von zwei Wochen zu
setzen und nach Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die
Verzögerung grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt, so kann nach
Fristablauf Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangt werden. 6. Gewährleistung (1)
Jo-Soft GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte nicht mit
Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,
behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der
gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewusst, dass
es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Software
unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen. (2)
Jo-Soft GmbH gewährleistet, dass die Vertragsprodukte in der
Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen
grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und
Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine
Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von
Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen
Angaben von Jo-Soft GmbH schriftlich bestätigt wurden. Jo-Soft
GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Programmfunktionen den
Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl
zusammenarbeiten. (3)
Von der Gewährleitung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw.
Schäden, die zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und
normalen Verschleiß / unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und
fahrlässiges Verhalten des Kunden / Betrieb mit falscher Stromart oder
-spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen / Brand,
Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen / Feuchtigkeit
aller Art / falsche oder fehlerhaft Programm-, Software- und/oder
Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der
Kunde weist nach, dass die Umstände nicht ursächlich für den gerügten
Mangel sind. Die
Gewährleitung entfällt ferner, wenn Serien-Nummer, Typenbezeichnung
oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. (4)
Die Gewährleistungsansprüche gegen Jo-Soft GmbH beginnen mit Lieferung
an den Kunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind
nicht übertragbar. Unabhängig
davon gibt Jo-Soft GmbH etwaige weitergehende Garantie- und
Gewährleistungszusagen der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden
weiter, ohne dafür selbst einzustehen. (5)
Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Jo-Soft GmbH Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Jo-Soft
GmbH über. Falls (6)
Im Falle der Nachbesserung übernimmt Jo-Soft GmbH die Arbeitskosten.
Alle sonstigen Kosten der Nachbesserung sowie die mit der
Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten, insbesondere die
Transportkosten für das Ersatzstück, trägt der Kunde, soweit diese
sonstigen Kosten zum Auftragswert nicht außer Verhältnis stehen. (7)
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Jo-Soft GmbH berechtigt, alle
Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur
werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen der Jo-Soft GmbH
berechnet. (8)
Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen
Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind
ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes
ergibt. (9)
Bei Inanspruchnahme der Gewährleitung/Garantie sowie bei
kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der
Kunde die Abwicklungsrichtlinien des Kundendienstes in der jeweils
gültigen Fassung bzw. die entsprechenden Verfahrensweisen in der jeweils
gültigen Jo-Soft GmbH-Preisliste zu beachten. 7. Haftung (1)
Die Haftung der Jo-Soft GmbH ist auf solche Schäden beschränkt, mit
deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen
vernünftigerweise zu rechnen war. Jo-Soft GmbH haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn. (2)
Die Haftung der Jo-Soft GmbH für vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften
des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten
Haftungsbeschränkungen unberührt. Die persönliche Haftung von Jo-Soft
GmbH-Mitgliedern, die als Erfüllungsgehilfen der Jo-Soft GmbH tätig
geworden sind, ist ausgeschlossen. (3) Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung. 8. Zahlung, Verzug (1) Soweit im Angebot andere Zahlungsbedingungen nicht genannt sind, sind alle Rechnungen sofort ohne Abzug zu zahlen. (2) Ergeben
sich nach Vertragsabschluß begründete Bedenken hinsichtlich der
Kreditwürdigkeit des Bestellers oder seiner wirtschaftlichen
Verhältnisse, so steht uns das Recht zu, nach unserer Wahl Vorkasse oder
Sicherungsleistung innerhalb einer Woche vom Besteller zu verlangen.
Wir haben auch wahlweise das Recht, die Ausführung des Auftrages zu
unterbrechen und sofortige Abrechnung zu verlangen; im Weigerungsfall
sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall steht
dem Auftraggeber ein Schadensersatzanspruch nicht zu. (3) Mit
unseren Forderungen kann nur dann die Aufrechnung erklärt werden, wenn
dem Besteller eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte
Forderung zusteht. (4) Im
Falle des Zahlungsverzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem
jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig. Gegenüber
Kaufleuten werden nach Erhalt der Ware bzw. ab ggf. vereinbartem
Fälligkeitstag Fälligkeitszinsen in gleicher Höhe erhoben, sofern ein
beiderseitiges Handelsgeschäft vorliegt (§ 353 HGB). (5) Unsere
Forderungen werden insgesamt - auch bei Stundung - sofort fällig,
sobald der Besteller mit der Erfüllung einer oder mehrerer
Verbindlichkeiten in Verzug gerät, Wechsel oder Schecks zu Protest
gehen, der Besteller die Zahlungen einstellt, überschuldet ist,
über sein Vermögen Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wurde
bzw. mangels Masse die Eröffnung abgelehnt wurde. Wir sind berechtigt,
in den oben genannten Fällen Vorbehaltsware zurückzufordern und vom
Vertrag zurückzutreten. 9. Eigentumsvorbehalt (1) Wir
behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Zahlung aller
Forderungen aus der Geschäftsverbindung der Parteien vor, und zwar auch
soweit es sich aus Forderungen aus früheren Lieferungen oder Leistungen
handelt. Der Besteller darf über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Gegenstände nicht verfügen, außer wenn diese mit der Bestimmung an ihn
geliefert worden sind, dass sie im ordnungsgemäßen Geschäftsgang
verarbeitet, eingebaut oder weiter veräußert werden dürfen. (2) Wird
die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware gepfändet, hat der Besteller
uns sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf unsere Rechte
aufmerksam zu machen. Durch unsere Intervention entstehende Kosten gehen
zu Lasten des Bestellers. (3) Die Be- und Verarbeitung von Vorbehaltsware erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten. (4) Im
Falle der Weiterveräußerung der Ware tritt der Besteller schon jetzt
seine Ansprüche gegen seinen Kunden bis zur Höhe der sich aus diesem
Vertrag ergebenden Ansprüche an uns ab. Wir sind berechtigt und der
Besteller auf unser Verlangen verpflichtet, dem Kunden die Abtretung
schriftlich anzuzeigen. Ggf. hat der Besteller auch im Wege des
verlängerten Eigentumsvorbehaltes uns das Eigentum an den Gegenständen
über seinen Kunden vorzubehalten. 10. Schlussbestimmungen (1) Alle Nebenabreden und Vertragsänderungen sind ausschließlich in schriftlicher Form gültig. (2) Der
Vertrag und unsere Geschäftsbedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen gültig. Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen
unwirksam, so wird sie durch diejenige wirksame Bestimmung ersetzt, die
dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. (3) Erfüllungsort
und Gerichtsstand ist für beide Teile der Sitz unserer gewerblichen
Niederlassung. Dies gilt auch für alle sich aus Wechsel und Schecks
ergebenden Verpflichtungen. (4) Als
Gerichtsstand gilt das für unseren Niederlassungssitz dem jeweiligen
Streitwert nach zuständigem Gericht. Gegenüber Nichtkaufleuten gilt
dieser Gerichtsstand nur für das Mahnverfahren.
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2. Angebot
3. Vertragsjahr
4. Preise, Gefahrübergang
5. Lieferung
6. Gewährleistung
7. Haftung
8. Zahlung, Verzug
9. Eigentumsvorbehalt
10. Schlussbestimmungen
Jo-Soft GmbH Mängel innerhalb einer angemessenen,
schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde
berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine
angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.